Partikel mit aerodynamischem Durchmesser >10 μm kein Gefahrstoff nach GHS
in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 μm:
Einstufung:
Karzinogenität, Kategorie 2; H351
H-Sätze:
H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).